Pflegefachkraft
für außerklinische Beatmung
Aktuell keine neuen Termine
Pflegefachkraft außerklinische Beatmung
Der Basiskurs „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung” von ProSpiro (Zentrum der Gesundheitsdienste Dresden GmbH) wurde inhaltlich nach den Vorgaben der S2-Leitlinie “Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz” konzipiert und durch die Deutsche Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) zertifiziert.
In 120 Stunden, aufgeteilt in 40 Stunden theoretischen Unterricht und 80 Stunden Praxiserfahrung werden Ihnen Kenntnisse für einen sicheren Umgang in der Pflege außerklinisch beatmeter Menschen vermittelt.
Entwicklungsmöglichkeiten
Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an alle eigenverantwortlich tätigen Pflegefachkräfte (examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-schwester, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-schwester oder Altenpfleger/in), die im außerklinischen Bereich tätig sind oder werden wollen und über keine mindestens 1-jährige fachspezifische Berufserfahrung (Beatmungsbereich) innerhalb der letzten 5 Jahre verfügen oder über keinen Abschluss der nachfolgenden Zusatzqualifikationen verfügen:
- Atmungstherapeut/in oder
- Fachpfleger/in für Intensiv und Anästhesie
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Altenpflege
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Gesundheits-/Krankenpflege
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Gesundheits-/Kinderkrankenpflege
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
insgesamt 120 Std. Kurs als berufsbegleitende Qualifikation, davon:
- 40 Std. theoretische fachspezifische Schulung – 40 Std., entspricht 50 Std. a`45 min in 6 Blöcken – 10 Unterrichtsstunden stehen den Kursorganisatoren zur freien Verfügung
- Der theoretische Unterricht findet in 6 Blöcken statt und endet mit einer Abschlussklausur
- 40 Std. internes Praktikum mit praktischer Anleitung (außerklinischen Beatmungspflege)
- 40 Std. externes Praktikum in einem Beatmungs- oder Weaningzentrum mit praktischer Anleitung NACH Abschluss der Theorie-Module
- Alle theoretischen und praktischen Kursabschnitte müssen innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein
- Praktikumsregelung für Pflegekräfte mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung im Außerklinischen Bereich: internes Praktikum erlassen, externes/klinisches Praktikum auf zwei Tage reduziert (Praktikumsort bzw. das Zentrum ist frei wählbar)
Zur fachpflegerischen Versorgung beatmungsabhängiger Patienten sind umfangreiche Kenntnisse erforderlich. Inhalte müssen hierbei in Theorie und Praxis erlangt werden:
- Physiologie der Atmung und Beatmung
- Kenntnisse über Erkrankungen, die zur Beatmungspflicht führen
- Hypoxämischem respiratorischen Versagen – Differenzierung und Konsequenzen für die Therapie
- Kenntnisse über verschiedene Beatmungsformen, -parameter und -Alarmgrenzen der eingesetzten Ventilatoren
- Kenntnisse über die verschiedenen Beatmungszugänge für -invasive und nichtinvasive außerklinische Beatmung, Funktionskontrolle, Wartung, Pflege und Reinigung von Kanülen und Masken
- Kenntnisse über Befeuchtungssysteme, deren Bedienung, Effektivität und Handhabung
- Applikation von Sauerstoff, isoliert und in Kombination mit einer Beatmung
- Indikation und Durchführung von Monitoring sowie Interpretation der Ergebnisse
- Sekretmanagement (inkl. Inhalationstherapie) mit den Besonderheiten in Abhängigkeit von der jeweiligen Grunderkrankung
- Methoden und Maßnahmen der Spontanisierung, Kanülenmanagement und Kanülenaufsätze
- Erkennen von Notfallsituationen und Durchführen von Notfallmaßnahmen (auch Reanimation)
- Trachealkanülenwechsel
- Kenntnisse der Verfahren der künstlichen Ernährung
- Erkennen von Schluckstörungen und Aspirationen
- Rechtliche Komponenten (Patientenverfügung, Medizinproduktegesetz, DIN – Normen)
- Speziellen Anforderungen der psychosozialen Betreuung bei langzeitbeatmeten Patienten
- Hygiene in der außerklinischen Beatmung
Nach Absolvierung aller theoretischen und praktischen Module erhält der/die Kursteilnehmer/in ein von der DIGAB ausgestellte Teilnahmebestätigung „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“.