fbpx

Ihr Recht auf Intensivversorgung zu Hause

Wir wollen in diesem Blog-Eintrag über ein wichtiges Thema schreiben: Das Recht von Intensivpatienten auf eine Versorgung in ihrem eigenen Zuhause. Leider wird diese Versorgungsoption von Krankenhäusern und Krankenversicherungen nicht immer mit der notwendigen Klarheit angesprochen.

Viele Menschen wünschen sich, im Falle einer schweren Erkrankung in den eigenen vier Wänden betreut zu werden, anstatt in einem Pflegeheim oder einer Wohngemeinschaft zusammen mit mehreren Betroffenen zu leben. Die Geborgenheit, die individuelle Betreuung und Versorgung sowie oft auch das Leben im Kreis der eigenen Familie führen dazu, dass die betroffenen Patienten richtig aufblühen und über viele Jahre hinweg ein zufriedenes Leben mit und trotz ihrer schweren Erkrankung führen können. Die Lebensqualität der Betroffenen steigt beträchtlich.

Krankenhäuser und Krankenversicherungen stellen leider oft nicht genügend Informationen über die häusliche Intensivpflege zu Hause bereit. Das führt dazu, dass viele Patienten und ihre Familien gar nicht davon wissen und diese Option nicht in Betracht ziehen können.

Deshalb haben wir ein Video mit unserer fachlichen Leiterin Patricia Haase gedreht:

Ihren gesetzlichen Anspruch auf eine Intensivpflege zu Hause können Betroffene in § 37 SGB V bzw. nach dem IPReG im neuen § 37 c SGB V nachlesen. Es geht uns darum aufzuklären und zu unterstützen. Der erste Schritt ist, dass Angehörige und Patienten von ihrem Recht wissen, denn nur dann können Betroffene ihre gesetzlich verbrieften Rechte auch in Anspruch nehmen.

Im nächsten Schritt kann man gezielt den Hausarzt, das Krankenhaus, die Kranken-/Pflegeversicherung oder auch einen Intensivpflegedienst ansprechen und Infomaterial anfordern. Für die häusliche Intensivpflege benötigen die Betroffenen eine entsprechende ärztliche Verordnung. Darüber hinaus sollte das häusliche Umfeld so beschaffen sein, dass eine Versorgung zu Hause in den eigenen vier Wänden mit professioneller Unterstützung durch examinierte Pflegefachkräfte durchführbar ist.

Gerne helfen auch wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in der häuslichen Intensivpflege weiter. Falls Sie Fragen haben oder ganz unverbindlich mehr zu dieser Thematik erfahren möchten, schreiben Sie uns einfach oder rufen Sie an. Dafür können Sie gern das Formular unten nutzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die häusliche Intensivpflege zu Hause in Deutschland ein wichtiger Grundpfeiler der Versorgung schwerkranker Menschen ist, der nach wie vor nicht allen Betroffenen und deren Familien bekannt ist. Wir wünschen uns daher, dass Krankenhäuser und Krankenversicherungen Patienten umfassend über ihre Rechte aufklären, damit jeder Patient für sich eine fundierte und verantwortungsbewusste Entscheidung treffen kann, wo und wie er leben möchte und damit die für sich bestmögliche Pflege erhalten kann.

Patientenberatung

Ina Schlegel Porträt - verantwortlich für Personal

 

Ansprechpartnerin:

Ina Schlegel

Telefon: 0351 456 966 10

Mobil: 0172 369 5431

[email protected]

 

 

ProSpiro Intensivpflege

Anton- Graff- Straße 28

01309 Dresden

Schreiben Sie einen Kommentar